• Patientenaufklärung

    war noch nie so einfach!

Mehr Zuzahler-Leistungen!

Vielen Zahnärzten fällt es schwer, Privat- und Zuzahler-Behandlungen zu empfehlen und angemessene Preise dafür zu verlangen. Häufig fehlt es bereits an einer korrekten, belastbaren Preiskalkulation. Denn ein mühsam mit dem Praxisverwaltungsprogramm zusammengestoppelter Kostenplan ist unübersichtlich und nicht zeitnah verfügbar. Sollen dann auch noch Behandlungsalternativen mit realistischen Material- und Laborkosten präsentiert werden, wird es schwierig und der Patient wendet sich ab, weil es zu lange dauert, zu unverständlich ist und die Kassenlösung viel greifbarer erscheint.
Hier setzt SYNADOC an:
Jeder Abrechnungslaie kann mit dieser Software innerhalb von Minuten einen komplexen HKP mit Zuzahlungen erstellen - mit individuellem Aufklärungsformular - für Zahnersatz, Restaurationen, Wurzelbehandlungen, Implantationen und Knochenaufbaumaßnahmen.
Wie geht das?
Ganz einfach: Entweder übernimmt SYNADOC nach Eingabe der Patientennummer den Befund aus dem Praxisverwaltungsprogramm oder man gibt ihn über die Tastatur blitzschnell ein. Automatisch werden Regelversorgung und der korrekte Eigenanteil der Kassenlösung berechnet und gespeichert. In einem Auswahlfenster wählt man dann pro Kiefer sinnvolle gleich- oder andersartige Versorgungsalternativen aus, die ebenfalls sofort automatisch berechnet und gespeichert werden. Gleichzeitig werden individuelle Aufklärungsbögen generiert, die auf den Befund und die gewählte Therapie zugeschnitten sind. Damit kann der Zahnarzt das gesetzlich geforderte Aufklärungsgespräch relativ kurz halten und dem Patienten auf ihn und den Fall zugeschnittene Aufklärungsunterlagen aushändigen. Ist in der Praxis ein Tablett-PC vorhanden, können alle Verträge sofort digital unterschrieben und archiviert werden.

Elf Zähne raus - Zahnarzt ins Gefängnis!

So oder so ähnlich lauteten die Schlagzeilen der Presse, als vor ziemlich genau drei Jahren das Landgericht Stendal einen Zahnarzt zu 14 Monaten Gefängnis (ohne Bewährung) und zwei Jahren Berufsverbot verurteilte. Was war geschehen? Der verurteilte Zahnarzt hatte einer Patientin im Jahre 2010 insgesamt elf Zähne gezogen. Die Frau habe bei der Operation unter Vollnarkose aber nur mit maximal vier entfernten Zähnen rechnen müssen, entschied damals das Gericht.

Ein falsches Urteil - wie sich dann herausstellte:
Nach den Feststellungen des Revisionsgerichts hatte der Zahnarzt die Patientin über die Möglichkeit der Extraktion von elf Zähnen sowohl mündlich als auch schriftlich aufgeklärt. Die schriftliche Einwilligungserklärung wurde von der Patientin nach Hause mitgenommen, unterzeichnet und dem Zahnarzt vor dem Eingriff überreicht. Das Oberlandesgericht Naumburg, das über den Revisionsantrag zu befinden hatte, stützte sein Urteil auf den §228 StGB, der da lautet: „Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.“ Der §228 StGB verhindert also, dass Zahnärzte sich wegen Körperverletzung strafbar machen – allerdings nur dann, wenn die Patienten ihr Einverständnis in den geplanten Eingriff erklärt haben – eine Regelung, ohne die das Gesundheitswesen nicht funktionieren kann. Im Umkehrschluss heißt das, dass jeder zahnärztliche Eingriff ohne Aufklärung und Einwilligungserklärung des Patienten rechtlich den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt! Und wer – wie der bedauernswerte Kollege – in dieser Gesetzesmühle zermahlen wird, ist fürs Leben stigmatisiert und meistens auch finanziell ruiniert.

Über uns

Seit Jahrzehnten spezialisiert auf zahnärztliche Abrechnung bietet die Synadoc AG Zahnärzten Hilfestellung bei Planungen und Patientenaufklärungen. Die "Digitale Planungshilfe" der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die allen Zahnärzten kostenlos zur Verfügung steht, kommt aus dem Hause "Synadoc"!

© 2018 Synadoc AG - Basel.